Methode
Ich arbeite nach dem systemischen Ansatz. Das bedeutet, dass mein Fokus auf lösungsorientierten Interventionen basiert. Ich unterstütze Sie bei der Bearbeitung Ihrer individuellen Thematik in dem ich Ihnen das Selbstvertrauen, die Kraft, den Mut und den geschützten Raum gebe, Themen selbstbestimmt zu verarbeiten.
Systemik ist: Es wird vordringlich nach Ressourcen gefragt und in diesen nach Ansatzpunkten für Lösungen gesucht.
Systemisch ausgerichtete BeraterInnen und SupervisorInnen gehen von der Autonomie der Rat- und Hilfesuchenden aus und betrachten diese als "ExpertInnen ihrer selbst".
SCHWERPUNKTE
Auf Basis des Wissens und der Erfahrungen, die ich in den vergangenen Jahren durch die Arbeit im psychosozialen Bereich sammeln konnte, ergeben sich folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Entscheidungsfindung
- Krise (beruflich I privat) und Krisenintervention
- Übergänge (Auszug des Kindes, Pensionierung, etc.)
- Trauer
- Trennung I Scheidung
- Beziehung I Partnerschaft I Ehe
- Sexualberatung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Karriere I Berufsorientierung I Arbeit
- Angehörigen Arbeit
- Ängste
- Erziehungs- und Elternberatung
- (Patchwork-)Familienberatung
- Kinder und Jugendliche (Ausbildung, Beruf, Ängste)
- Gender Diversity & LGBTQIA+ I Entdeckung & Akzeptanz der eigenen Identität
- Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
- Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG
Mehr Infos unten angeschlossen.
Mein Angebot richtet sich an Erwachsene, Jugendliche und Kinder.
Einzelberatung (50 Min.) I 95,00€
Paarberatung (70 Min.) I 150,00€
Familienberatung (90 Min.) I 195,00€
Sie können mein Angebot sowohl persönlich, als auch telefonisch oder in Form einer Email Beratung in Anspruch nehmen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient einerseits dem gegenseitigen Kennenlernen,
andererseits ermöglicht es mir einen Eindruck Ihres Anliegen zu bekommen.
Die Dauer beträgt 20 Minuten und ist kostenlos.
Absageregelung
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Sollte keine rechtzeitige Absage erfolgen, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen mein Stundenhonorar in Rechnung stellen muss.
Damit auch Personen mit geringem oder keinem Einkommen die Möglichkeit haben, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, biete ich vereinzelt Sozialtarife an.
Bitte erkundigen Sie sich bei mir, ob ein Platz frei ist.
Trennung I Scheidung
Als anerkannte Expertin des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, bin ich befugt die vorgeschriebenen Beratungen nach §95 Abs. 1a AußStrG sowie § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG durchzuführen.
Mehr erfahren
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.
Auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder:
- einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation
- einen massiven Verlust (auch, wenn unmittelbar dadurch eine Entspannung der aktuellen Lebenssituation eintreten kann)
- das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham
- Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte
- Ängste, den Elternteil – der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist – zu verlieren
- Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern
- Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen / getrennten Wohnorten
Es ist von Bedeutung, dass sich Eltern in dieser schwierigen familiären Phase auch mit den Bedürfnissen und Ängsten ihrer Kinder auseinandersetzen. Die kindlichen Perspektiven stehen im Mittelpunkt und werden sowohl aus entwicklungspsychologischer- als auch aus familiendynamischer Sicht beleuchtet.
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG
Seit 1.Februar 2013 kann der Richter/die Richterin im Zuge eines Scheidungsverfahrens “zur Sicherung des Kindeswohls” eine Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung anordnen. In diesen Beratungen sollen strittige Fragen zur Obsorge und zum Kontaktrecht “zum Wohl des Kindes” geklärt werden. Diese Beratungen unterstützen die Eltern, ihren Blick auf die Nöte und Bedürfnisse des Kindes zu richten:
- bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
- bei Uneinigkeit der Eltern über die Gestaltung der Elternschaft
- bei gravierenden Problemen in der elterlichen Kommunikation und mangelnder Kooperation
- bei Negieren kindlicher Entwicklungsbedürfnisse
- im Falle hocheskalierter Konflikte zwischen den Eltern (Hochstrittigkeit)
- bei der Anordnung eines begleiteten Kontakts
- bei länderübergreifenden Scheidungs- oder Trennungsprozessen
- wenn Anlass zur Sorge bezüglich der Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils besteht
- im Zusammenhang mit der Entziehung der Obsorge bzw. nach Intervention des Kinder- und Jugendhilfeträgers
Das Gericht legt fest, in welchem Stundenausmaß die Beratung stattfinden soll. Beide Eltern nehmen teil, um gemeinsame Lösungen erarbeiten zu können.
Preis:
Gerichtlich angeordnete Beratung (50 Min.)
95,00 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung
75,00 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung